BVG-Reform 2025

BVG-Reform 2025: Was Sie wissen müssen

08. April 2025 12 Min Lesezeit BVG-Reform
Autor

Adem Yorgun

Die BVG-Reform 2025 bringt wesentliche Änderungen für die berufliche Vorsorge in der Schweiz. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen und was diese für Ihre Altersvorsorge bedeuten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Nach jahrelangen Diskussionen und mehreren gescheiterten Reformversuchen hat das Schweizer Parlament die BVG-Reform 2025 verabschiedet. Die Reform zielt darauf ab, die berufliche Vorsorge an die demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen anzupassen und die finanzielle Nachhaltigkeit des Systems zu sichern.

Wichtig zu wissen

Die BVG-Reform 2025 tritt schrittweise ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Einige Änderungen werden sofort wirksam, während andere über einen Zeitraum von mehreren Jahren umgesetzt werden.

1. Senkung des Umwandlungssatzes

Eine der zentralen Änderungen ist die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von bisher 6,8% auf 6,0%. Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel Prozent des angesparten Kapitals jährlich als Rente ausbezahlt wird.

Was bedeutet das für Sie?

Bei gleichem Alterskapital führt ein niedrigerer Umwandlungssatz zu einer geringeren jährlichen Rente. Um diesen Effekt auszugleichen, sieht die Reform verschiedene Kompensationsmaßnahmen vor, insbesondere für die Übergangsgeneration.

Alterskapital Jährliche Rente bei 6,8% Jährliche Rente bei 6,0% Differenz
CHF 500'000 CHF 34'000 CHF 30'000 CHF -4'000
CHF 750'000 CHF 51'000 CHF 45'000 CHF -6'000
CHF 1'000'000 CHF 68'000 CHF 60'000 CHF -8'000

2. Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration

Um die Renteneinbussen durch den niedrigeren Umwandlungssatz abzufedern, werden für die Übergangsgeneration (Personen, die bei Inkrafttreten der Reform 50 Jahre oder älter sind) folgende Kompensationsmaßnahmen eingeführt:

  • Rentenzuschlag: Personen der Übergangsgeneration erhalten einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag.
  • Einmaliger Kapitalzuschuss: Bei Pensionierung wird ein einmaliger Zuschuss zum Alterskapital gutgeschrieben.
  • Garantie der Rentenleistungen: Für Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen, wird eine Mindestgarantie der Rentenleistungen nach bisherigem Recht gewährt.
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3. Senkung der Eintrittsschwelle

Die Eintrittsschwelle für die obligatorische berufliche Vorsorge wird von bisher CHF 21'510 auf CHF 19'845 gesenkt. Dies bedeutet, dass mehr Arbeitnehmende mit niedrigerem Einkommen Zugang zur 2. Säule erhalten.

Wer profitiert davon?

Von dieser Änderung profitieren besonders:

  • Teilzeitbeschäftigte
  • Personen mit mehreren Teilzeitanstellungen
  • Arbeitnehmende im Niedriglohnsektor
"Die Senkung der Eintrittsschwelle ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Altersvorsorge für Personen mit niedrigem Einkommen und atypischen Erwerbsbiografien."

4. Anpassung des Koordinationsabzugs

Der Koordinationsabzug wird von einem fixen Betrag (bisher CHF 25'095) auf 20% des AHV-pflichtigen Lohns umgestellt. Der Koordinationsabzug dient dazu, die Leistungen der 1. und 2. Säule zu koordinieren und eine Überversicherung zu vermeiden.

Diese Änderung führt zu einem höheren versicherten Lohn, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte und Personen mit niedrigerem Einkommen.

Beispielrechnung

Bei einem AHV-Jahreslohn von CHF 60'000:

  • Bisherige Regelung: Koordinationsabzug fix CHF 25'095 → versicherter Lohn: CHF 34'905
  • Neue Regelung: Koordinationsabzug 20% von CHF 60'000 = CHF 12'000 → versicherter Lohn: CHF 48'000

5. Anpassung der Altersgutschriften

Die Altersgutschriften, also die prozentualen Beiträge vom versicherten Lohn, die dem Altersguthaben gutgeschrieben werden, werden vereinfacht und für ältere Arbeitnehmende gesenkt:

Altersgruppe Bisherige Altersgutschriften Neue Altersgutschriften
25-34 Jahre 7% 9%
35-44 Jahre 10% 9%
45-54 Jahre 15% 14%
55-65 Jahre 18% 14%

Ziel dieser Anpassung

Die Vereinheitlichung der Altersgutschriften soll die Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmender verbessern, da die Lohnnebenkosten für diese Altersgruppe sinken. Gleichzeitig wird durch die Erhöhung der Gutschriften für jüngere Versicherte der Spareffekt über die gesamte Erwerbsdauer ausgeglichener verteilt.

6. Flexibilisierung des Rentenalters

Die Reform ermöglicht eine flexiblere Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand:

  • Teilpensionierung: Schrittweiser Bezug der Altersleistungen zwischen 58 und 70 Jahren
  • Weiterversicherung bei Erwerbstätigkeit nach 65: Möglichkeit, bis zum 70. Altersjahr weiter in die Pensionskasse einzuzahlen
  • Nachholen von Beitragsjahren: Erleichterte Möglichkeiten für freiwillige Einkäufe nach Beitragslücken
Flexible Pensionierung

Die flexiblere Gestaltung des Rentenalters ermöglicht einen individuelleren Übergang in den Ruhestand

7. Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte und bei mehreren Arbeitgebern

Die Reform bringt wesentliche Verbesserungen für Personen mit Teilzeitbeschäftigung oder mehreren Arbeitgebern:

  • Obligatorische Versicherung des Gesamteinkommens: Wenn jemand bei mehreren Arbeitgebern tätig ist und das Gesamteinkommen die Eintrittsschwelle überschreitet, besteht Versicherungspflicht
  • Vereinfachte Anschlussmöglichkeiten: Erleichterter Zugang zur Auffangeinrichtung oder zur Pensionskasse eines der Arbeitgeber
  • Bessere Absicherung bei Erwerbsunterbrüchen: Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung bei temporären Erwerbsunterbrüchen

8. Auswirkungen auf die Vorsorgeleistungen

Die Gesamtauswirkungen der Reform auf die individuellen Vorsorgeleistungen hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Alter bei Inkrafttreten der Reform
  • Einkommenssituation (Höhe und Verlauf)
  • Beschäftigungsgrad (Vollzeit/Teilzeit)
  • Bereits angespartes Alterskapital

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9. Handlungsbedarf für Versicherte

Aufgrund der Reform ergeben sich für Versicherte verschiedene Handlungsoptionen:

Für Personen über 50 Jahre (Übergangsgeneration):

  • Prüfen der individuellen Kompensationsmaßnahmen
  • Abklärung von zusätzlichem Einkaufspotenzial
  • Überprüfung der Pensionierungsstrategie (Rente vs. Kapital)

Für Personen unter 50 Jahren:

  • Überprüfung der eigenen Vorsorgestrategie
  • Evaluation zusätzlicher Sparmaßnahmen in der 3. Säule
  • Regelmäßige Überprüfung der Vorsorgesituation

Für Teilzeitbeschäftigte:

  • Prüfung der neuen Versicherungsmöglichkeiten
  • Abklärung einer freiwilligen Höherversicherung
  • Berechnung des neuen versicherten Lohns

Fazit: Die BVG-Reform 2025 im Gesamtkontext

Die BVG-Reform 2025 stellt einen wichtigen Schritt zur Anpassung der beruflichen Vorsorge an die demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen dar. Sie bringt sowohl Verbesserungen als auch Einschränkungen mit sich:

Positive Aspekte Herausforderungen
Bessere Integration von Teilzeitbeschäftigten Senkung des Umwandlungssatzes
Flexiblere Gestaltung des Rentenalters Komplexität der Übergangsregelungen
Vereinfachung der Altersgutschriften Höhere Beiträge für jüngere Versicherte
Kompensationsmaßnahmen für die Übergangsgeneration Ungewissheit über langfristige Finanzierbarkeit

Für jeden Versicherten ist es wichtig, die individuellen Auswirkungen der Reform zu verstehen und gegebenenfalls die eigene Vorsorgestrategie anzupassen. Eine professionelle Beratung kann dabei helfen, die optimalen Entscheidungen für die persönliche Altersvorsorge zu treffen.

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Kommentare (4)

Kommentator

Renate Müller

• vor 1 Tag

Vielen Dank für diesen informativen Artikel! Ich gehöre mit 57 Jahren zur Übergangsgeneration und frage mich, ob es sinnvoller ist, vor oder nach Inkrafttreten der Reform in Pension zu gehen. Gibt es dazu eine klare Empfehlung?

Autor

Adem Yorgun

Autor • vor 1 Tag

Guten Tag Frau Müller, vielen Dank für Ihre Frage. Die optimale Entscheidung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Als Übergangsgeneration profitieren Sie von den Kompensationsmaßnahmen. Ich empfehle Ihnen, eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen, bei der wir beide Szenarien durchrechnen können. Gerne können Sie einen Termin über unsere Website vereinbaren.

Kommentator

Stefan Brunner

• vor 2 Tagen

Als Teilzeitbeschäftigter mit zwei Jobs freue ich mich über die Senkung der Eintrittsschwelle. Endlich werde ich in der 2. Säule versichert sein! Wie genau funktioniert die Versicherung bei mehreren Arbeitgebern in der Praxis?

Kommentator

Claudia Hofmann

• vor 3 Tagen

Ich bin 42 Jahre alt und frage mich, ob ich jetzt noch zusätzliche freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigen sollte oder besser warten soll, bis die Reform in Kraft tritt. Was würden Sie empfehlen?

Kommentator

Hans Meier

• vor 4 Tagen

Die Senkung des Umwandlungssatzes ist eine Katastrophe für alle zukünftigen Rentner! Trotz der sogenannten "Kompensationsmaßnahmen" werden die meisten von uns deutlich weniger Rente erhalten. Wieder einmal zahlt die ältere Generation die Zeche.

Über den Autor

Autor

Adem Yorgun

Vorsorgeexperte bei PKfinder

Adem Yorgun ist seit über 12 Jahren im Finanz Bereich tätig und Experte für Pensionskassenfragen. Er berät Unternehmen und Privatpersonen zu allen Aspekten der 2. Säule.

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