Bei einem Arbeitgeberwechsel stehen viele Menschen vor der Frage, was mit ihrem angesparten Pensionskassenguthaben geschehen soll. Die sogenannte Freizügigkeitsleistung bietet verschiedene Optionen, die gut durchdacht sein wollen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und worauf Sie achten sollten.
Was ist die Freizügigkeitsleistung?
Die Freizügigkeitsleistung ist das Kapital, das Sie während Ihrer Beschäftigung in der beruflichen Vorsorge (2. Säule) angespart haben. Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, haben Sie Anspruch auf dieses Guthaben. Es setzt sich zusammen aus:
- Ihren eigenen Beiträgen
- Den Beiträgen Ihres Arbeitgebers
- Eingebrachten Freizügigkeitsleistungen aus früheren Arbeitsverhältnissen
- Freiwilligen Einkäufen
- Erwirtschafteten Zinsen
Gut zu wissen
Die Höhe Ihrer Freizügigkeitsleistung können Sie Ihrem jährlichen Pensionskassenausweis entnehmen oder direkt bei Ihrer Pensionskasse erfragen.
Ihre Optionen bei einem Arbeitgeberwechsel
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, haben Sie grundsätzlich folgende Möglichkeiten für Ihre Freizügigkeitsleistung:
1. Übertragung in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers
Die häufigste und in den meisten Fällen auch sinnvollste Option ist die Übertragung Ihres Pensionskassenguthabens in die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers. Dies geschieht in der Regel automatisch, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten eine neue Stelle antreten.
Vorteile dieser Option:
- Ihr gesamtes Vorsorgekapital bleibt in der 2. Säule vereint
- Sie behalten den Überblick über Ihr Vorsorgeguthaben
- Sie profitieren weiterhin von allen Leistungen der beruflichen Vorsorge
Ein Arbeitgeberwechsel bringt wichtige Entscheidungen bezüglich Ihrer Vorsorge mit sich
2. Eröffnung eines Freizügigkeitskontos oder einer Freizügigkeitspolice
Wenn Sie nicht sofort eine neue Stelle antreten oder eine Auszeit vom Berufsleben nehmen, müssen Sie Ihr Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder in eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung überweisen.
Unterschiede zwischen den beiden Varianten:
Freizügigkeitskonto (Bank) | Freizügigkeitspolice (Versicherung) |
---|---|
Verzinsung des Kapitals (variabel) | Garantierte Mindestverzinsung plus mögliche Überschussbeteiligung |
Keine Versicherungskomponente | Zusätzlicher Risikoschutz (Tod/Invalidität) möglich |
Flexibler bei Auszahlung | Weniger flexibel, oft mit Laufzeitbindung |
Geringere Kosten | Höhere Kosten durch Versicherungskomponente |
3. Eröffnung mehrerer Freizügigkeitskonten
Sie können Ihr Guthaben auch auf mehrere Freizügigkeitskonten bei verschiedenen Banken aufteilen. Dies kann sinnvoll sein, wenn:
- Sie einen späteren Bezug in Etappen planen (z.B. für Wohneigentum)
- Sie das Risiko streuen möchten
- Sie von unterschiedlichen Zinskonditionen profitieren möchten
"Die Aufteilung auf mehrere Freizügigkeitskonten bietet mehr Flexibilität bei der späteren Kapitalentnahme und kann steuerliche Vorteile bringen."
4. Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung
In bestimmten Fällen können Sie sich Ihre Freizügigkeitsleistung auch bar auszahlen lassen. Dies ist jedoch nur unter folgenden Bedingungen möglich:
- Sie verlassen die Schweiz endgültig (mit Einschränkungen bei Umzug in EU/EFTA-Länder)
- Sie nehmen eine selbstständige Erwerbstätigkeit auf
- Die Freizügigkeitsleistung ist geringer als Ihr Jahresbeitrag
Wichtiger Hinweis
Eine Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung ist mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen verbunden. Es wird eine separate Kapitalleistungssteuer fällig, die je nach Kanton unterschiedlich hoch ausfällt.
Vorzeitiger Bezug für Wohneigentum
Eine weitere Option ist der Vorbezug der Freizügigkeitsleistung für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Dies ist sowohl aus der aktiven Pensionskasse als auch von einem Freizügigkeitskonto möglich.
Mögliche Verwendungszwecke sind:
- Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims
- Beteiligung an Wohneigentum
- Rückzahlung von Hypothekardarlehen
- Wertvermehrende Investitionen in bestehendes Wohneigentum
Die Freizügigkeitsleistung kann für den Erwerb von Wohneigentum verwendet werden
Vergessene Freizügigkeitsguthaben
Ein häufiges Problem in der Schweiz sind vergessene Freizügigkeitsguthaben. Bei mehreren Arbeitgeberwechseln oder längeren beruflichen Pausen kann es vorkommen, dass Vorsorgeguthaben auf Freizügigkeitskonten in Vergessenheit geraten.
Laut Schätzungen liegen in der Schweiz über 30 Milliarden Franken an vergessenen Vorsorgeguthaben. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie noch vergessene Guthaben haben könnten, lohnt sich eine Nachforschung.
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Kostenlos SuchenFazit: Die richtige Entscheidung treffen
Die Wahl der richtigen Option für Ihre Freizügigkeitsleistung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Berücksichtigen Sie dabei folgende Faktoren:
- Ihre berufliche Planung (neue Stelle, Selbstständigkeit, Auszeit)
- Ihre finanzielle Gesamtsituation
- Ihre langfristigen Vorsorgeziele
- Steuerliche Aspekte
Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem unabhängigen Finanzexperten beraten, um die für Sie optimale Lösung zu finden. Eine durchdachte Entscheidung heute kann Ihre finanzielle Situation im Alter erheblich verbessern.